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Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich

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Fax-Nr. 02461 - 625 - 192
service(at)stadtwerke-juelich.de

 

Öffnungszeiten
Kundenzentrum:

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     8:30 bis 12:00 Uhr und
   14:00 bis 15:30 Uhr 
Donnerstag:
     8:30 bis 12:00 Uhr und
   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
     8:30 bis 12:00 Uhr

 

SWJ BasisStrom

SWJ BasisStrom ist unser Strom Produkt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im folgenden finden Sie die gültigen SWJ BasisStrom Preise ab 01. Januar 2011. 

Mit 01. Januar 2011 treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.  

Preisinformationen für den Allgemeinen Tarif für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Jülich GmbH

gültig ab 01.01.2011

     ohne Schwachlastregelung  mit Schwachlastregelung
    netto*
 
brutto** 
inkl. 19% USt.
netto*  brutto**
inkl. 19% USt.
Haushaltsbedarf und landwirtschaftlicher Bedarf
Tarif ohne Leistungsmessung           
Verbrauchspreis  Cent/kWh   20,97 24,95 21,30 25,35
Schwachlast-Verbrauchspreis Cent/kWh      16,50 19,64
Grundpreis Euro/Jahr  42,00  49,98  42,00  49,98 
Tarif mit Leistungsmessung           
Verbrauchspreis Cent/kWh  19,33 23,00 19,33 23,00
Schwachlast-Verbrauchspreis Cent/kWh      16,50 19,64
verbrauchsabhängiger Leistungspreis   Euro/Lw.1) und Jahr  1,50  1,79  1,80  2,14 
Grundpreis

Euro/Jahr

42,00 49,98 42,00 49,98
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
Tarif ohne Leistungsmessung          
Verbrauchspreis  Cent/kWh    20,97 24,95 21,30 25,35
Schwachlast-Verbrauchspreis  Cent/kWh  16,50 19,64
Grundpreis Euro/Jahr  120,00  142,80  120,00  142,80 
Tarif mit Leistungsmessung           
Verbrauchspreis Cent/kWh  19,33 23,00 19,33 23,00
Schwachlast-Verbrauchspreis Cent/kWh      16,50 19,64
verbrauchsabhängiger Leistungspreis  Euro/Lw.1) und Jahr  1,50  1,79  1,80  2,14 
Grundpreis Euro/Jahr  120,00  142,80  120,00  142,80 
           
Leistungspreis
nach ¼-Stunden-Messung 

Euro/kW und Jahr 
   
204,00 

242,76
 
Durchschnittshöchstpreis  Cent/kWh  37,00 44,03 37,00 44,03
Verrechnungspreise/Messpreise
Zähler ohne Leistungsmessung           
Wechselstrom-Eintarifzähler  Euro/Jahr  32,00  38,08     
Drehstrom-Eintarifzähler  Euro/Jahr   36,00  42,84     
Zweitarifzähler  Euro/Jahr       42,00  49,98 
           
Zähler mit Leistungsmessung  Euro/Jahr 60,00  71,40  60,00  71,40 
           
Sonstige Geräte           
Stromwandlersatz  Euro/Jahr   36,00  42,84  36,00  42,84 
Tarifschaltung  Euro/Jahr       30,00  35,70

1) Lw. = Leistungswert (gemessen in kW))
* verbrauchsabhängige Preise in Cent/kWh enthalten
- Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (für das Kalenderjahr 2011: 3,530 Cent/kWh)
- Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- den Regelsatz der Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh);
  bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere
  Stromsteuersätze, so dass sich die o.g. Preise um die Steuerermäßigung vermindern.
** Werte aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Zt. 19%) zum Rechnungsbetrag.

Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.

Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.

Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.

Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.