Preisblatt
Wohneinheitenermittlung
Informationen
Verordnungen/Gesetze
Kontakt
Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich
Tel-Nr. 02461 - 625 - 122
Fax-Nr. 02461 - 625 - 192
service(at)stadtwerke-juelich.de
Öffnungszeiten
Kundenzentrum:
Montag-Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
- Sie befinden sich:
- Privat- und Gewerbekunden >
- Wasser >
- Preise
Unsere Tarife für Ihren Wasserspaß
(gültig ab 1. Januar 2010)
Die Stadtwerke Jülich GmbH bietet unter den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen (AVB Wasser V) Wasser nach folgenden Tarifen an:
Das Entgelt wird errechnet aus dem Arbeitspreis für die bezogene Wassermenge in Kubikmeter (m3) nach Ziffer 1 und dem zugehörigen Grundpreis nach Ziffer 2 für die Bereitstellung der Anlagen.
| Nettopreise | Bruttopreise *) (inkl. 7% USt.) | |
|---|---|---|
| 1. Arbeitspreis je Kubikmeter (m3) Wasser = |
1,40 € | 1,50 € |
| 2. Grundpreis je Wohnung = |
7,94 €/Monat | 8,50 €/Monat |
2.1.1 als Wohnung gilt, unabhängig von der Größe, jede selbständige Wohneinheit (auch Einlieger-und Ein-raumwohnungen).
2.1.2 Jedes Schwimmbad gilt zusätzlich als Wohneinheit.
2.1.3 Bei ganz oder teilweise gewerblich, landwirtschaftlich oder anders genutzten Gebäuden - einschließlich Gewächshäuser, öffentliche Einrichtungen und Industrie - gelten jede angefangene 150 m2 genutzter Fläche, die über 30 m2 hinausgeht, als eine Wohnung.
2.2 Für Garten, Wiesen- oder Weideanschlüsse sowie für Bau- oder sonstige vorübergehende und provisorische Anschlüsse - je nach Anschluss - netto = 7,94 Euro/Monat (incl. 7% USt. = 8,50 Euro/Monat).
2.2.1 Der Grundpreis aus Ziff. 2.2 für Bau- und sonstige vorübergehende Anschlüsse ist mindestens für zwölf Monate zu bezahlen. Bei Garten-, Wiesen- oder Weideanschlüssen wird der Grundpreis gemäß Ziff. 2.2 bei einem fortdauernden Vertragsverhältnis ganzjährig erhoben. Die vorübergehende Abmeldung oder der Ausbau des Wasserzählers bei Beginn des Winterhalbjahres gelten nicht als Vertragskündigungen.
3. Sonderregelungen
3.1 Für Zusatz-, Reserve- und Löschwasserversorgung wird ein Zuschlag zum Grundpreis wie folgt erhoben:
3.1.1 Für Reserve- und Zusatzversorgung - netto = 51,13 Euro/Jahr (inkl. 7% USt. = 54,71 Euro/Jahr) je m3 Stundenleistung des eingebauten Wasserzählers.
3.1.2 Anschluss für Feuerlöschzwecke - netto = 25,56 Euro/Monat (inkl. 7% USt. = 27,35 Euro/Monat) je Anschluss.
4. Sonstiges
4.1. Die für die Bildung des Grundpreises gemäß Ziff. 2 erforderlichen Angaben werden, soweit sie nicht aus den Unterlagen der Stadtwerke zu ermitteln sind, vom Anschlussnehmer angefordert.
Jede Änderung der Verhältnisse, die eine Änderung des Grundpreises zur Folge hat, ist vom Anschlussnehmer unaufgefordert den Stadtwerken mitzuteilen. Die vom Kunden mitgeteilte Veränderung der Verhältnisse wird bei der Berechnung des Grundpreises mit Beginn des auf die Veränderung folgenden Monats berücksichtigt.