Für den Notfall
Was tun bei Gasgeruch?
Hier finden Sie unsere aktuellen Hinweise.
Notfallnummer der SWJ:
02461 - 625-0
Zugang und Entgelte
Nach § 1 ARegV werden Netzentgelte ab dem 1. Januar 2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt.
Die Bundesnetzagentur hat die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV festgelegt. Jährlich zum 1. Januar wird die Erlösobergrenze gem. § 4 Abs. 3 ARegV angepasst und das Preisblatt der Gasnetzentgelte für das Verteilnetz der Stadtwerke Jülich GmbH angepasst.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederdrucknetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung stellen müssen.