Für den Notfall
Was tun bei Gasgeruch?
Hier finden Sie unsere aktuellen Hinweise.
Notfallnummer der SWJ:
02461 - 625-0
Differenzmengen
Veröffentlichungspflicht gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV
Nach § 12 Abs. 3 StromNZV sind die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, der ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden oder einer individuell festgelegten anderen Grenze nach den Absätzen 1 und 2 von dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst.
Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung eines Differenzbilanzkreises.