Für den Notfall

Rettungsreifen

Was tun bei Gasgeruch?
Hier finden Sie unsere aktuellen Hinweise.

Notfallnummer der SWJ:
02461 - 625-0

Einspeisungen

Erneuerbare Energien
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen gem. § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Anderenfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die installierte Leistung aller Solarmodule (PV) zu melden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen.
Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen zur Meldepflicht sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Veröffentlichungspflicht gem. § 15 EEG

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gemäß § 15 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.
In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2008 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.